Gericht gibt Arzt recht, Urteil nicht rechtskräftig.
Wien. Niedergelassene Ärzte können vorerst aufatmen: Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) sind Vertretungsärzte, die vorübergehend für einen Arzt in dessen Ordination einspringen, keine Dienstnehmer, sondern üben eine selbstständige Tätigkeit aus (RV/2100115/2014).

