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Vertreter in Ordination kein Dienstnehmer

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/116Die Presse - Recht 2016, 18 Heft 9 v. 3.3.2016

Gericht gibt Arzt recht, Urteil nicht rechtskräftig.

Wien. Niedergelassene Ärzte können vorerst aufatmen: Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) sind Vertretungsärzte, die vorübergehend für einen Arzt in dessen Ordination einspringen, keine Dienstnehmer, sondern üben eine selbstständige Tätigkeit aus (RV/2100115/2014).

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