EuGH. Adidas siegte im Streit um Streifen am Schuh.
Luxemburg. Adidas kann seine seitlichen Streifen am Schuh gegen Mitbewerber verteidigen: Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Beschluss entschieden (C-396/15 P).
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Adidas und der belgischen Firma Shoe Branding Europe. Diese wollte sich 2009 beim EU-Markenamt einen Schuh mit zwei parallelen Querstreifen schützen lassen. Anders als bei den Adidas-Schuhen, verlaufen die Streifen von der Sohle aus nicht Richtung Zehen, sondern Richtung Knöchel. Zudem sind es bei Shoe Branding Europe eben nur zwei und nicht drei Streifen wie bei Adidas. Adidas scheiterte mit einem Widerspruch beim Markenamt, hatte 2015 aber Erfolg beim EU-Gericht: Dieses sah ebenso wie Adidas eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen beiden Marken und stufte den Einspruch des deutschen Sportartikelherstellers als berechtigt ein.

