Hohe Fixzinsen. Finanzmarktaufsicht sieht fix verzinste, täglich fällige Sparguthaben nicht als Bausparzweck.
Wien. Bausparkassen können ihre Allgemeinen Bedingungen über das Bauspargeschäft (ABB) ändern, und zwar auch für bestehende Verträge. Das sieht das Bausparkassengesetz vor, allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Die Änderung muss "der Sicherung der dauernden Funktionsfähigkeit der Bausparkasse dienen" und sie bedarf der Zustimmung der Finanzmarktaufsicht (FMA).

