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Springen verharmlost: Funparkbetreiber haftet

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/81Die Presse - Recht 2016, 13 Heft 7 v. 15.2.2016

Skiunfall II. Auch wenn ein Springer müde war und Fehler beging, erhält er einen Teil des Schadens ersetzt.

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