Der Fall ist tragisch, der zu der Entscheidung des Landesgerichts (LG) Berlin führte: Eine Mutter verliert ihre zwölfjährige Tochter unter bisher ungeklärten Umständen. Da die Mutter weiß, dass ihre Tochter auf Facebook aktiv war, will sie auf ihr Konto zugreifen, um eventuell Motive für einen möglichen Selbstmord ihrer Tochter zu bekommen. Doch den gewährte ihr Facebook nicht.

