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Zeiterfassung nicht korrekt? Strafe für Spar-Chef Drexel

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/553Die Presse - Recht 2016, 18 Heft 51 v. 22.12.2016

Rechtsstreit. Spar wehrt sich gegen Straferkenntnis.

Wien/Salzburg. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat Spar-Chef Gerhard Drexel wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu 52.730 Euro Strafe verurteilt. Konkret gehe es um den Vorwurf, die Software für die Arbeitszeitaufzeichnungen von Spar und Interspar sei so programmiert gewesen, dass die Zeiterfassung immer zugunsten des Arbeitgebers ausgefallen sei, berichtet der "Falter".

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