Rechtsstreit. Spar wehrt sich gegen Straferkenntnis.
Wien/Salzburg. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat Spar-Chef Gerhard Drexel wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu 52.730 Euro Strafe verurteilt. Konkret gehe es um den Vorwurf, die Software für die Arbeitszeitaufzeichnungen von Spar und Interspar sei so programmiert gewesen, dass die Zeiterfassung immer zugunsten des Arbeitgebers ausgefallen sei, berichtet der "Falter".

