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Im Vollrausch zuzuschlagen nicht üblich

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/531Die Presse - Recht 2016, 14 Heft 50 v. 12.12.2016

Haftpflichtversicherung muss nicht für Täter zahlen.

Wien. Selbst im Zustand voller Berauschung sei es unüblich, jemandem zwei Faustschläge ins Gesicht zu versetzen. Eine solche Verhaltensweise zeige "ein einem Durchschnittsmenschen völlig fremdes, übermäßiges Gewaltpotenzial". Das betont der Oberste Gerichtshof (OGH), der einen Mann abblitzen lässt, der für die Folgen seiner Tat seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollte.

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