Wien. Der anscheinend endlosen Geschichte der rechtlichen Behandlung von im strafrechtlichen Vorverfahren tätigen Sachverständigen auch im Hauptverfahren hat der Oberste Gerichtshof mit der Petrikovics-Entscheidung (11 Os 52/15d) im Herbst 2015 ein sehr unrühmliches Kapitel angefügt.

