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Bei Gefahr darf man falsch reagieren

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2016/519Die Presse - Recht 2016, 17 Heft 49 v. 5.12.2016

Zwei Instanzen gaben einem Motorradfahrer die Mitschuld an seinem Unfall. Erst das Höchstgericht erklärte, dass bei einer plötzlich auftauchenden Gefahrensituation ein Fehler wie eine zu starke Bremsung passieren könne. [Symbolbild: APA/Pfarrhofer]

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