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Hotels dürfen Reiseplattformen unterbieten

RechtspanoramaMag. Paulina Pomorski LL.M. (NYU) LL.M. (NUS)Die Presse - Recht 2016/523Die Presse - Recht 2016, 18 Heft 49 v. 5.12.2016

Wien. Mit 1.1.2017 treten Änderungen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) in Kraft, die Bestpreisklauseln als "aggressive Geschäftspraktik" verbieten. Damit sollen Beschränkungen von Beherbergungsunternehmen in ihrer Preisgestaltung fallen.

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