Wien. Mit 1.1.2017 treten Änderungen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) in Kraft, die Bestpreisklauseln als "aggressive Geschäftspraktik" verbieten. Damit sollen Beschränkungen von Beherbergungsunternehmen in ihrer Preisgestaltung fallen.

