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"Falsche" Gewinnerin bekommt Geld

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/508Die Presse - Recht 2016, 14 Heft 48 v. 28.11.2016

Gewinnzusage wurde ungewollt in ihr Paket gelegt.

Wien. "Es besteht keinerlei Zweifel mehr, Sie sind der garantierte Gewinner!" Mit unter anderem diesen Worten wurde eine Frau darüber informiert, dass sie drei Bargeldgewinne (Gesamtwert knapp 21.000 Euro) lukrieren kann. Enthalten waren die drei Gewinnkuverts bei einer Bestellung von Cranberrykapseln, die rund 65 Euro gekostet hatten.

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