Anderes Tier hatte den Hund zum Sprung verleitet.
Wien. Jeder müsse selbst darauf achten, dass er den Hund, den er führt, im Griff hat. Das meinte das Oberlandesgericht Graz und wies die Klage einer verletzten Frau ab. Doch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) sollte die ältere Dame doch noch zu Schadenersatz kommen.

