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Bei Kindergeld geirrt: Korrektur verpasst

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/496Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 46 v. 14.11.2016

OGH beharrt auf 14-Tage-Frist, egal, wann die Kasse über den Bezug informiert.

Wien. Es war ein falsches Kreuzerl, das ins Geld ging: Eine Mutter irrte sich beim Antrag auf Kinderbetreuungsgeld und kreuzte statt der gewünschten einkommensabhängigen Variante 12+2 (14 Monate Bezug bei Inanspruchnahme durch beide Eltern) die gleich lange pauschale Version an. Statt – je nach Einkommen – bis zu 2000 Euro monatlich erhielt sie deshalb nur 1000 Euro.

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