OGH beharrt auf 14-Tage-Frist, egal, wann die Kasse über den Bezug informiert.
Wien. Es war ein falsches Kreuzerl, das ins Geld ging: Eine Mutter irrte sich beim Antrag auf Kinderbetreuungsgeld und kreuzte statt der gewünschten einkommensabhängigen Variante 12+2 (14 Monate Bezug bei Inanspruchnahme durch beide Eltern) die gleich lange pauschale Version an. Statt – je nach Einkommen – bis zu 2000 Euro monatlich erhielt sie deshalb nur 1000 Euro.

