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Schmerzengeld für die Eltern, weil ihr Kind tot zu Welt kam

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2016/458Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 42 v. 17.10.2016

WIEN. Der Name für die Tochter war bereits ausgesucht. Kinderwagen, Kleidung und weiteres Babyzubehör besorgt. Mit großer Freude und Intensität hatte sich ein Elternpaar auf den Nachwuchs vorbereitet. Doch dann passierte dem Spital ein grober Fehler, und das Kind kam tot zur Welt.

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