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Bonusmeilen dürfen nicht vorzeitig verfallen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/461Die Presse - Recht 2016, 18 Heft 42 v. 20.10.2016

Konsumentenrecht. OGH bestätigt Urteile gegen die KLM, Meilenprogramme wie Gutscheine zu behandeln.

Wien. Für manche ist es nur eine sportliche Herausforderung, andere profitieren tatsächlich vom Meilensammeln auf Flügen. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) dürfte daher für alle Vielflieger interessant sein: Demnach dürfen Bonusmeilen nicht schon nach 20 Monaten verfallen.

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