Bildungskarenz. Arbeitnehmerin studierte nach Ansicht des VwGH nicht eifrig genug.
Wien. Eine Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, von Juni 2014 bis April 2015 in Bildungskarenz zu gehen. Beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragte sie deshalb Weiterbildungsgeld, das ihr auch bis November 2014 zugesprochen wurde.

