vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hund beißt Taxi: Pech für den Lenker

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/431Die Presse - Recht 2016, 13 Heft 40 v. 3.10.2016

Versicherung muss den Schaden nicht bezahlen.

Wien. Wenn ein Hund die Sachen des Herrchens zerstört, greift die für das Tier abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht. So viel war klar. Doch in einem aktuellen Fall war die Sache etwas komplexer gelagert.

Das Tier hatte das Bedürfnis verspürt, das Taxi seines Besitzers zu verunstalten. Konkret biss es in die Stoßstange und die Kennzeichenhalterungen. Das Taxi gehört nicht dem Herrchen, sondern dessen Arbeitgeber. Dem Taxifahrer war es aber seit zwei Jahren gestattet, den Pkw zu Hause abzustellen, zumal der Mann nicht am Ort der Taxizentrale wohnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!