Versicherung muss den Schaden nicht bezahlen.
Wien. Wenn ein Hund die Sachen des Herrchens zerstört, greift die für das Tier abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht. So viel war klar. Doch in einem aktuellen Fall war die Sache etwas komplexer gelagert.
Das Tier hatte das Bedürfnis verspürt, das Taxi seines Besitzers zu verunstalten. Konkret biss es in die Stoßstange und die Kennzeichenhalterungen. Das Taxi gehört nicht dem Herrchen, sondern dessen Arbeitgeber. Dem Taxifahrer war es aber seit zwei Jahren gestattet, den Pkw zu Hause abzustellen, zumal der Mann nicht am Ort der Taxizentrale wohnte.

