Einsparungen. Bis 14. Februar müssen Energielieferanten erstmals ihre Effizienzmaßnahmen an die Monitoringstelle melden. Eine Verordnung, die Näheres dazu regelt, trat erst zu Jahresbeginn in Kraft.
Einsparungen. Bis 14. Februar müssen Energielieferanten erstmals ihre Effizienzmaßnahmen an die Monitoringstelle melden. Eine Verordnung, die Näheres dazu regelt, trat erst zu Jahresbeginn in Kraft.
