Pensionskürzungen. Wurden Grundrechte verletzt? Das muss jetzt der VfGH entscheiden.
Wien. Die gesetzlich verfügte Kürzung von Nationalbank-Sonderpensionen stand gestern, Mittwoch, auf der Agenda des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Es fand eine öffentliche Verhandlung statt, eine Entscheidung fiel jedoch nicht. Diese werde mündlich oder schriftlich bekannt gegeben, kündigte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger an.

