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In Rom muss man nicht ständig mit Einbruch rechnen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/408Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 38 v. 19.9.2016

Busfahrer ging eine Stunde weg, Gepäck kam abhanden.

WIEN. Die Nachwehen einer Pauschalreise nach Rom beschäftigten die Gerichte. Nachdem ein Busfahrer für eine Stunde das auf einem Parkstreifen zurückgelassene Fahrzeug verlassen hatte, wurde eingebrochen. Touristengepäck kam abhanden.

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