Wien. Arbeitgebern oder Geschäftsführern, die Mitarbeitern ihren Lohn nicht zahlen können, drohen Strafen wegen Lohndumpings. Das zeichnete sich schon vor einigen Wochen ab, jetzt hat es sich durch ein neues Urteil bestätigt.
Wien. Arbeitgebern oder Geschäftsführern, die Mitarbeitern ihren Lohn nicht zahlen können, drohen Strafen wegen Lohndumpings. Das zeichnete sich schon vor einigen Wochen ab, jetzt hat es sich durch ein neues Urteil bestätigt.
