Wien. In einem kürzlich gefassten Beschluss (6 Ob 74/16z) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) neuerlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag gestellt, er möge mehrere Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufheben. Sie betreffen allesamt die sogenannte GmbH light neu.

