Finanzamt wollte Arbeitslohn nicht anerkennen.
Neun Stunden pro Woche arbeitete eine Frau im Betrieb ihres Mannes. Man hielt sich brav an alle Regeln: schriftlicher Dienstvertrag, marktübliche Entlohnung, Arbeitszeitaufzeichnungen, Anmeldung bei der Sozialversicherung.

