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"Strafe finden fast künstlerischer Akt"

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2016/382Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 36 v. 5.9.2016

Die Presse: Welchen Sinn hat eine Strafe denn?

Eckart Ratz: Die Strafe ist eigentlich die bewusste Zufügung eines Übels gegenüber dem Straftäter. Sie dient nach heutigem Verständnis Präventionszwecken, also der Spezial- und Generalprävention. Und in diesen beiden Präventionszwecken spiegelt sich die Absicherung der Rechtstreue wieder.

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