Die Presse: Welchen Sinn hat eine Strafe denn?
Eckart Ratz: Die Strafe ist eigentlich die bewusste Zufügung eines Übels gegenüber dem Straftäter. Sie dient nach heutigem Verständnis Präventionszwecken, also der Spezial- und Generalprävention. Und in diesen beiden Präventionszwecken spiegelt sich die Absicherung der Rechtstreue wieder.

