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Gegen Zaun klopfen ist Ruhestörung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/384Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 36 v. 5.9.2016

Nachbarschaftsstreit. Niederösterreicher bekämpfte Geldbuße vor VwGH erfolglos.

Wien. Es bedarf keiner besonders schrillen Töne, geschweige denn besonderer Raffinesse, um den verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestand der Ruhestörung zu begehen. Das zeigt ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH).

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