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Kein Geld nach Parkplatzsturz

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2016/373Die Presse - Recht 2016, 7 Heft 35 v. 29.8.2016

Wien. Sie hatte den Parkplatzbügel übersehen, war darüber gestürzt und hatte sich verletzt. Der Versuch einer Frau, nach dem Unglück Schmerzengeld zu erhalten, scheiterte aber vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

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