Wien. Vergangenen Freitag wurde der Entwurf für eine Kartellrechtsnovelle in die Begutachtung geschickt. Einer ihrer Schwerpunkte ist die – gerade noch rechtzeitige – Umsetzung der EU-Schadenersatzrichtlinie. Die Frist dafür endet laut EU-Vorgaben am 27. Dezember.

