Vergaberecht 2. Urteil erleichtert Vergaben an Bauträger.
Wien. Eine bebaute Liegenschaft kaufen dürfen öffentliche Auftraggeber, ohne vorher ein Vergabeverfahren durchzuführen. Denn ein bloßer Kauf fällt nicht unter das Vergaberecht. Aber was gilt, wenn das Gebäude erst errichtet werden soll und der Verkäufer Grundstück und Bauleistung nur als Gesamtpaket anbietet? Darf dieser Unternehmer dann direkt mit dem Bau beauftragt werden?

