Wien. Der Fall, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einer Woche zu entscheiden hatte, wirkt kurios. Es ging um eine behauptete Mehrfachdiskriminierung bei einer Jobbewerbung – wegen des Alters und des Geschlechts. Der angeblich Betroffene: ein Jurist, der zum Zeitpunkt seiner Bewerbung Mitte dreißig war.

