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Zahnarzt darf nicht mit allem werben

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/338Die Presse - Recht 2016, 19 Heft 30 v. 28.7.2016

OGH. Ist ein Ordinationsschild nur ein Schild oder doch ein Plakat, mit dem Kunden angeworben werden sollen? Diese Frage sollten sich Zahnärzte besser stellen.

Wien. Darf ein Zahnarzt für seine Arbeit und Ordination werben? Nur beschränkt. Fernseh-, Plakat-, Radio- und Kinowerbung untersagt die Werberichtlinie für Zahnärzte den Angehörigen des zahnärztlichen Berufs jedenfalls. Doch kann auch ein Ordinationsschild ein Plakat und damit eine Werbung sein?

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