Vergaberecht. Gemeindebund und Branchenverband erstellten Musterausschreibung nach neuen Kriterien.
Wien. Bei öffentlichen Auftragsvergaben soll künftig stärker nach dem Bestbieterprinzip vorgegangen werden und nicht mehr primär nach dem billigsten Preis. Eine entsprechende Novelle des Bundesvergabegesetzes wurde – nach Verzögerungen – im Dezember 2015 beschlossen, die neuen Regeln gelten ab 1. März 2016.

