Wien. Die seit Kurzem geltenden arbeitsrechtlichen Neuerungen brachten – wie berichtet – für Arbeitgeber zusätzliche Pflichten. Unter anderem müssen sie jetzt bei Pauschalentgeltvereinbarungen auch das Grundgehalt betragsmäßig ausweisen.
Wien. Die seit Kurzem geltenden arbeitsrechtlichen Neuerungen brachten – wie berichtet – für Arbeitgeber zusätzliche Pflichten. Unter anderem müssen sie jetzt bei Pauschalentgeltvereinbarungen auch das Grundgehalt betragsmäßig ausweisen.
