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OGH verbietet Rosenkrieg mit Fotos im Internet

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2016/322Die Presse - Recht 2016, 17 Heft 29 v. 18.7.2016

Wien. Rosenkriege werden zunehmend auch im Internet auf dem Rücken der Kinder ausgetragen: Elternteile, die nicht obsorgeberechtigt sind, fotografieren ihre Kinder und posten die Fotos oder sorgen sonst für eine Veröffentlichung, etwa auf Internetseiten von Selbsthilfegruppen.

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