vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH verbietet Rosenkrieg mit Fotos im Internet

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2016/322Die Presse - Recht 2016, 17 Heft 29 v. 18.7.2016

Wien. Rosenkriege werden zunehmend auch im Internet auf dem Rücken der Kinder ausgetragen: Elternteile, die nicht obsorgeberechtigt sind, fotografieren ihre Kinder und posten die Fotos oder sorgen sonst für eine Veröffentlichung, etwa auf Internetseiten von Selbsthilfegruppen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!