Gewährleistung. Ein Unternehmen hatte eine Bodensanierung verpfuscht, die Kundin ließ eine andere Firma den Schaden beheben. Sie bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.
Wien. Muss man einem Handwerker, der stümperhaft gearbeitet hat, die Möglichkeit geben, die Sache selbst in Ordnung zu bringen? Oder darf man jemand anderen beauftragen, zu dem man mehr Vertrauen hat? Mit dieser Streitfrage musste sich kürzlich der Oberste Gerichtshof befassen (8Ob101/15h).

