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Kopftuch: Neuer Fall, konträrer Schlussantrag

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/319Die Presse - Recht 2016, 19 Heft 28 v. 14.7.2016

Aber auch die Sachverhalte sind recht verschieden.

Wien. Wieder ist das muslimische Kopftuch ein Thema vor dem EuGH. Diesmal geht es um einen Fall aus Frankreich: Eine Frau, die bei der IT-Beratungsfirma Micropole SA als Projektingenieurin arbeitete, verlor ihren Job, weil ein Kunde an ihrem Kopftuch Anstoß nahm. Bei diesem Kunden das Tuch nicht zu tragen hatte sie abgelehnt.

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