Grundrechtsschutz. Die Islamische Glaubensgemeinschaft begrüßt die differenzierte Sichtweise des OGH in seinem Urteil zum Gesichtsschleier. Dass die Klägerin teilweise recht bekam, stößt aber auch auf Kritik.
Grundrechtsschutz. Die Islamische Glaubensgemeinschaft begrüßt die differenzierte Sichtweise des OGH in seinem Urteil zum Gesichtsschleier. Dass die Klägerin teilweise recht bekam, stößt aber auch auf Kritik.
