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Republik zahlt "Schlepper" 6680 Euro

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2016/308Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 27 v. 4.7.2016

Wien. Ein Wiener Taxifahrer, der vorigen Sommer wochenlang in Untersuchungshaft war, bekommt eine Entschädigung von der Republik.

Der Mann war im August in Wels unter dem Verdacht der Schlepperei verhaftet worden, weil er wiederholt Flüchtlinge von Wien an die deutsche Grenze chauffiert hatte. Der Schlepperei, eines Verbrechens, macht sich aber nur schuldig, wer sich unrechtmäßig am Transport bereichert, also mehr als ein angemessenes Entgelt kassiert. Das hat auch der Oberste Gerichtshof in einem früheren Fall festgehalten. Der Taxifahrer erhielt pro Fahrt 500 bis 600 Euro – einen Betrag, der für die zurückgelegten Strecken (zirka 300 Kilometer und retour) angemessen erscheint.

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