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220.000 Euro bisheriger Höchstbetrag

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/291Die Presse - Recht 2016, 13 Heft 26 v. 27.6.2016

Präzedenzfälle. Die Schmerzengeldbemessung richtet sich immer nach dem Einzelfall, orientiert sich aber an vergleichbaren Fällen in der bisherigen Judikatur.

Wien. Das Oberlandesgericht Innsbruck wollte dem Patienten, der unter den Folgen eines Behandlungsfehlers im Spital leidet, einen Betrag von 150.000 Euro zusprechen. Es führte dazu einige Fälle mit Schmerzengeldbeträgen in ähnlicher Höhe an, die der Oberste Gerichtshof den Opfern zuerkannt hatte.

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