Feiertagsregelung ist laut OLG Wien diskriminierend.
Wien. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien rüttelt an der Regelung für gesetzliche Feiertage. Ein Mann ohne religiöses Bekenntnis hat geklagt, weil er am Karfreitag, anders als Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften, arbeiten muss. Er verlangte für seine Arbeit an diesem Tag ein Feiertagsentgelt.

