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Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet

Economist: WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2016/287Die Presse - Recht 2016, 17 Heft 25 v. 23.6.2016

Die Lehrjahre, die ein pensionierter Bundesbeamter bei der Post- und Telegraphenstelle des Bundes zugebracht hat, wurde ihm auf seine Pensionsansprüche nicht angerechnet. [Thomas Ledl]

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