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Vertuschen zahlt sich nicht aus

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/289Die Presse - Recht 2016, 17 Heft 25 v. 23.6.2016

Versicherungen. Eine Frau gab bei Abschluss ihrer Ablebensversicherung an, Depressionen zu haben. Diese Angabe sei unzureichend, befand die Versicherung.

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