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Nachts zu laut: Lokal muss früher schließen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/271Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 24 v. 13.6.2016

Verwaltungsgerichtshof lässt Sperrstunde null Uhr gelten.

Wien. Ein Wiener Lokal ist mit dem Versuch gescheitert, eine polizeiliche Vorverlegung der Sperrstunde rückgängig zu machen. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Wien hatten sich an etlichen Tagen zwischen 0.30 und 1.30 Uhr, zu den vormals erlaubten Haupteintrittszeiten des Lokals, Gäste angesammelt und Lärm gemacht.

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