Verwaltungsgerichtshof lässt Sperrstunde null Uhr gelten.
Wien. Ein Wiener Lokal ist mit dem Versuch gescheitert, eine polizeiliche Vorverlegung der Sperrstunde rückgängig zu machen. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Wien hatten sich an etlichen Tagen zwischen 0.30 und 1.30 Uhr, zu den vormals erlaubten Haupteintrittszeiten des Lokals, Gäste angesammelt und Lärm gemacht.

