Wien. Die Bestellung eines Sachwalters soll den davon Betroffenen schützen, nicht aber die Gerichte und Behörden, mit denen er zu tun hat. Aus diesem Grund stoppte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Sachwalterbestellung, die ein Gericht über Mitteilung eines anderen Gerichts von Amts wegen eingeleitet hatte. Betroffen waren ein Mann und seine Frau, die sich der Räumung einer angeblich illegal von ihnen genutzten Grundfläche widersetzt hatten.

