Höchstgericht verwirft kuriose Rechtsmeinung eines Arbeitgebers.
Wien. Mit klaren Worten reagiert der Oberste Gerichtshof (OGH) auf die Argumentation eines Arbeitgebers, der eine Mutter nicht mehr beschäftigen wollte. Es war nicht der erste Prozess zwischen den beiden. Zuvor hatte die Frau schon erfolgreich ihre Entlassung bekämpft, die der Arbeitgeber gegen die Schwangere fünf Monate vor der Geburt ihres Kindes ausgesprochen hatte.

