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Gericht kippt Verfall von Bonusmeilen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/230Die Presse - Recht 2016, 18 Heft 20 v. 19.5.2016

20 Monate Frist sind zu kurz, entscheidet das OLG Wien.

Wien. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) dürfte Vielflieger freuen: Eine Klausel, die vorsieht, dass Bonusmeilen nach nur 20 Monaten verfallen, sei unzulässig, entschied das Gericht (4R 211/15a). Das Urteil könnte auch für andere Sammelsysteme, wo Meilen ebenfalls nach einer gewissen Zeit verfallen – etwa Miles & More (Lufthansa, AUA) oder Topbonus (Air Berlin, Niki) – richtungsweisend sein.

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