20 Monate Frist sind zu kurz, entscheidet das OLG Wien.
Wien. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) dürfte Vielflieger freuen: Eine Klausel, die vorsieht, dass Bonusmeilen nach nur 20 Monaten verfallen, sei unzulässig, entschied das Gericht (4R 211/15a). Das Urteil könnte auch für andere Sammelsysteme, wo Meilen ebenfalls nach einer gewissen Zeit verfallen – etwa Miles & More (Lufthansa, AUA) oder Topbonus (Air Berlin, Niki) – richtungsweisend sein.

