OGH. Ein befristeter Dienstvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Und zwar auch dann, wenn der Dienstgeber eine Verlängerung in Aussicht gestellt hat.
OGH. Ein befristeter Dienstvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Und zwar auch dann, wenn der Dienstgeber eine Verlängerung in Aussicht gestellt hat.
