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Kein Verlass auf Verlängerung

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/236Die Presse - Recht 2016, 19 Heft 20 v. 19.5.2016

OGH. Ein befristeter Dienstvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Und zwar auch dann, wenn der Dienstgeber eine Verlängerung in Aussicht gestellt hat.

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