VwGH hebt Urteil auf, das nur eine Ermahnung vorsah.
Wien. Das illegale Parken auf einem Behindertenparkplatz ist also doch kein Kavaliersdelikt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hebt eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, mit der einem Verkehrssünder eine Strafe erspart geblieben wäre, auf. Der Bürgermeister der Stadt Graz wandte sich an das Höchstgericht, damit der Autofahrer doch noch eine Geldbuße leisten muss.

