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Ad-hoc-Regeln auch für Dritten Markt

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2016/8Die Presse - Recht 2016, 15 Heft 1 v. 7.1.2016

Kapitalmarkt. Das neue EU-Marktmissbrauchsrecht sieht eine deutliche Erweiterung der Meldepflichten für Emittenten des Marktsegments Dritter Markt vor.

Wien. Während es für kleinere und mittelgroße börsenotierte Unternehmen in Österreich gerade Erleichterungen gibt (sie wurden von der Quartalsberichtspflicht befreit), werden jenen, die im sogenannten Dritten Markt der Wiener Börse gehandelt werden, neue Pflichten zur Marktinformation auferlegt.

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